Montag, 22. März 2010
Alles richtig gemacht
Diese Forelle konnte ich letzte Woche vor der Pfanne bewahren. Erschreckend: Der Angler wurde beim Kauf seiner Fischkarte nicht über die geltenden Bestimmungen (Wie widerhakenlose Köder und Schonmaß für Forelle 50 cm) informiert.
Das ist schlecht. Umso besser war, dass er sich überzeugen ließ, den Fish wieder gehen zu lassen. Das verdient unseren vollen Respekt. Weiter so. Also gebt ihm bitte richtig Kreduít mit euren Kommentaren und lasst es ihn wissen.
Für alle, die auch nicht über die Bestimmungen am Restrhein informiert sind, seien diese hier noch einmal aufgeführt (Quelle: www.igaltrhein.org)
Eingabe an die Fischereibehörde des Regierungspräsidiums Freiburg
vom Juni 2007
Da alle Pächter der Fischereirechte am Restrhein mit der Unterzeichnung der Pachtverträge die Hegeverpflichtung übernommen haben, will die IG-AR in Absprache mit dem Landesfischereiverband Baden e.V. folgende Maßnahmen zum erweiterten Fischschutz und nachhaltigen fischereilichen Bewirtschaftung einführen.
Die Entnahme der Äsche ( Thymallus tyhmallus) wird bis zum 31.Jannuar 2010
( Beginn der Schonzeit) untersagt.
Die Mindestmaße und die Begrenzung des Tagesfanges für die Angelfischerei sollen wie folgt geändert werden:
Bei der Äsche (Thymallus tyhmallus ab 1. Mai 2010) auf 40 cm und 1 Exemplar pro
Tag oder zusammen mit der europäischen Forelle insgesamt 2 Exemplare / Tag.
Bei der europäischen Forelle (Salmo trutta) auf 50 cm und zusammen mit der Äsche insgesamt 2 Exemplare pro Tag (s.o.).
Beim Hecht (Esox lucius) wie bisher auch 50cm auf 2 Exemplare pro Tag.
Bei der Barbe ( Barbus barbus) auf 50 cm und 2 Exemplare pro Tag.
Beim Zander (Stizostedion lucioperca ) wie bisher auch 45 cm auf 2 Exemplare pro Tag.
Bei der Nase ( Condrostoma nasus) auf 40 cm auf 2 Exemplare pro Tag
Alle Haken ( auch Drillinge) sind ohne Widerhaken zu verwenden. Bei Verwendung von Kunstködern sind maximal 2 Drillinge ( Anbissstellen) erlaubt.
Bei Verwendung des toten Köderfisches ist nur der einfache Haken erlaubt.
Der lebende Köderfisch im Altrhein ( Restrhein) ist und bleibt nach wie vor
grundsätzlich verboten
Die Mindestmaschenweite für Kiemennetze und Dreiwandnetze soll auf 50 mm
festgelegt werden.
Die Maßnahmen gelten räumlich für die Strecke ab Los 21 des Landesfischereirechts
Baden Württemberg bis zum Fischereirecht der Stadt Breisach einschließlich.
Die Dauer der Maßnahme ist zunächst bis zum Jahr 2010 beschränkt, wenn sich innerhalb dieser Frist keine neuen Erkenntnisse ergeben, läuft diese Vereinbarung stillschweigend weiter bis zum
Ende des jeweiligen Pachtvertrages ( dann wird neu verhandelt) bzw. bis zur Widerrufung oder Änderung der Regelungen.
Da wir die Regelungen von uns aus freiwillig eingebracht haben, wollen wir auch bei der Neuverhandlung, dem evtl. Widerruf oder möglichen Änderungen maßgeblich mitreden.
Die Interessengemeinschaft Altrhein e.V. (IG-AR) und der Landesfischereiverband Baden
sind überzeugt, mit dieser Maßnahme einen weiteren wichtigen Beitrag zum erweiterten Fischschutz und zur nachhaltigen fischereilichen Bewirtschaftung am Restrhein eingebracht zu haben.
Gleichzeitig fordern wir für den Zeitraum der o.g. Maßnahmen, die wissenschaftlich begleitenden Untersuchungen der Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg, bezüglich der Entwicklung der Fischbestände im Restrhein weiterzuführen, um Erkenntnisse über die Wirkung derartiger Maßnahmen zu erhalten.
Wir selbst werden auch unsere Erfahrungen dokumentieren und vorlegen
Diese Vorschläge der IG-AR wurden zwischenzeitlich vom Regierungspräsidium Freiburg und dem Landesfischereiverband Baden e.V. inhaltlich abgestimmt und sind mit Zustimmung der Pächter ab
1.Januar 2008 gültig
Also bitte: Haltet euch dran, denn das geile am Angeln ist der Biss und nicht der Fish in der Pfanne oder in der Gefriertruhe, wo er dann eh meist nur vergammelt.
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2 Kommentare:
Recht so! Beim Fischen immer Augenmass bewahren, wenn es genug Fisch gibt auch gerne mal was mitnehmen, aber am Rhein sind die wilden Forellen zu schade für die Pfanne...
Super ich gratuliere für den Mut ein Fisch zurück zu setzen. Wenn die Angler jeden Massigen Fisch entnehmen wie soll sich dann ein natürlicher Fischbestand entwickeln.
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